Lexikon -Höhere Gewalt
Die Rechtssprechung bezeichnet ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis als Höhere Gewalt.
| Startseite StartseiteStartseite Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri powered by Inveda.net | hier vergleichen | Privat | Gewerbe | Onlinerechner | Erklärvideos | Simplr | Kundenlogin | Kontakt |