Lexikon -Höhere Gewalt
Die Rechtssprechung bezeichnet ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis als Höhere Gewalt.
Startseite StartseiteStartseite Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri powered by Inveda.net | hier vergleichen | Privat | Gewerbe | Onlinerechner | Erklärvideos | Simplr | Kundenlogin | Kontakt |